Kommentar zur Meinungsfreiheit und dem Urteil zu Compact

Kommentar zur Meinungsfreiheit und dem Urteil zu Compact


Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen: Das Verbot der Zeitschrift 
Compact wird aufgehoben. Eine Entscheidung, die weh tut – aber die Größe unseres Rechtsstaats zeigt.

Compact gilt vielen als Sprachrohr antidemokratischer, verschwörungsideologischer und autoritärer Kräfte. Und doch urteilt das Gericht: Auch solche Stimmen dürfen möglich sein. Denn unser Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen bequemer und unbequemer Meinung – es schützt die Meinungsfreiheit kompromisslos.

Artikel 5 unseres Grundgesetzes:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…). Eine Zensur findet nicht statt.“

So klar – und doch so herausfordernd. Wir müssen aushalten, dass selbst erklärte Demokratiefeinde sich auf die Demokratie berufen dürfen. Solange sie nicht zu Gewalt oder Umsturz aufrufen, stehen ihnen die gleichen Rechte zu wie allen anderen. Das ist schwer zu ertragen – aber genau darin liegt die Stärke unseres Rechtsstaats.

Bundespräsident Steinmeier hat es treffend gesagt: Dieses Urteil ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Es ist ein Warnschild. Denn das Gericht sieht sehr wohl verfassungsfeindliche Tendenzen – nur prägen sie noch nicht das Gesamtbild.

Aber auch Meinungsfreiheit hat Grenzen. Sie endet dort, wo Menschenwürde verletzt, zu Hass aufgestachelt oder die Ordnung systematisch untergraben wird. Wie dünn diese Grenze ist, zeigen die jüngsten Ermittlungen gegen Hass und Hetze im Netz. Bei einem bundesweiten Aktionstag durchsuchte die Polizei Dutzende Wohnungen. Es ging nicht um Meinung – es ging um strafbare Botschaften. Hetze ist keine Haltung. Und sie ist kein Grundrecht.

Kein Compact-Verbot – aber sehr wohl Verfahren gegen Einzelne. Und eine klare Botschaft an alle Rechtsextremen, Hetzer und Hater: Lest die Gesetze genau. Und glaubt nicht, dass jetzt alles möglich ist. Schon gar nicht, dass mit diesem Urteil auch ein AfD-Verbotsverfahren erledigt sei. Dort gelten andere Maßstäbe – und die Tür ist längst nicht zu.

Denn wer das Recht nur noch als Werkzeug für die eigenen Zwecke missbraucht, sägt nicht nur am System – sondern am eigenen Fundament. Und bringt sich am Ende selbst zu Fall.

 

Ein Kommentar von Ute Kretschmer-Risché